Allgemeine Geschäftsbedingungen 


1. Geltungsbereich


(1) Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Before9 Productions GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Florian Pagel, Gerhofstrasse 40, 20354 Hamburg, (nachfolgend „Before9“) und ihrem Vertragspartner, (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).


(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, sofern der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht und sind nur dann wirksam, wenn sie von Before9 ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. 

 
 

2. Angebote, Vertragsschluss


(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot von Before9, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote von Before9 sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Auftraggeber dar, Before9 mit der Durchführung von Leistungen zu beauftragen.


(2) Sofern das Honorar abweichend von Abs. 1 nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht dies anhand der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage von Before9. Neben dem Agenturhonorar werden folgende Leistungen gesondert berechnet: Werbevorbereitung, Werbeplanung, Werbegestaltung, Werbetext, Durchführung der Marketingmaßnahmen, Materialien, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, Herstellung von Werbemitteln und Druckkosten und Leistungen hinzugezogener Unternehmer (Anmietung von Personal, Räumlichkeiten, Marktforschung etc.) je nach entsprechendem Aufwand.


(3) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Leistung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Before9 kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung von Before9 zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt Before9 nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.


(4) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch Before9 ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Leistung von Before9 erklärt der Auftraggeber die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
(5) Die auf Homepages, in Prospekten, Rundschreiben, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
 
 

3. Auftrag und Leistungsumfang von Before9


(1) Gegenstand des Auftrages ist nur die im Auftrag beschriebene Tätigkeit bzw. zu erbringende Leistung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen dem Auftraggeber und Before9 schriftlich vereinbarten Auftrag.

(2) Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

(3) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Auftrags, die nach Abschluss notwendig werden, teilt Before9 dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Auftrags nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. Before9 ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile der Konzepte in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

(4) Soweit Before9 Aufträge zur Durchführung oder Umsetzung von vereinbarten Werbe- und Marketingmaßnahmen mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Abschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Aufträgen im Gastronomie- und Servicebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Grafikern, Reinzeichnern und Künstlern.

(5) Soweit Before9 entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist diese berechtigt diese Leistungen jederzeit einzustellen. Ein Kündigungsrecht oder ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch wird damit zugunsten des Auftraggebers nicht begründet.
 
 

4. Leistungsänderungen


(1) Änderungen und/oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text des Auftrags, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

(2) Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

(3) Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen und die Umsetzung des Änderungsvorschlags. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Before9 berechnet.

(4) Before9 ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Before9 für den Auftraggeber zumutbar ist.
 

 
5. Vertragsdurchführung, Pflichten Auftraggeber, Mitwirkung

(1) Basis der Arbeit von Before9 bildet das Briefing des Auftraggebers. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.

(2) Before9 übergibt innerhalb von 3 Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit dem Auftraggeber Kontaktberichte. Diese Kontaktberichte sind für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, sofern ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren 2 Arbeitstagen widersprochen wird.

(3) Der Auftraggeber hat Before9 alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten von Before9.

(4) Der Auftraggeber sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Auftraggeber Before9 unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 

 
 
6. Vergütung, Zahlung, Verzug

(1) Die Vergütung erfolgt anhand der im Auftrag getroffenen Vereinbarung. Alle Honorare beinhalten jeweils die gültige gesetzliche Umsatzsteuer und werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.

(2) Before9 ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.

(3) Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, hat Before9 das Recht, ihre Leistung zu verweigern.

(4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
 

7. Konzeption, Präsentation und Urheberschutz


(1) Erhält Before9 nach der Teilnahme an einer Präsentation, einem Pitch oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen von Before9, insbesondere deren Inhalt im Eigentum von Before9. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.

(2) Alle Leistungen von Before9 (z.B. Konzepte, Ideenskizzen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum von Before9. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Before9 darf der Auftraggeber die Leistungen von Before9 nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen von Before9 durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Before9 und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

(3) Für die Nutzung von Leistungen von Before9, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Before9 erforderlich. Dafür steht von Before9 und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

(4) Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen von Marketing-Konzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Before9. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von Before9. Über den Umfang der Nutzung steht von Before9 ein Auskunftsanspruch zu.

(5) Die Before9 überlassenen Vorlagen des Auftraggebers (z. B. Texte, Fotos, Muster u. a.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. Von Before9 wird nicht überprüft, ob der Auftraggeber berechtigt ist, die für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte zu nutzen. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die beauftragten Leistungen daher ausgeschlossen.

(6) Alle Leistungen, insbesondere Pitches, Entwürfe, Skizzen, Muster, Quelldateien, Originalunterlagen und anderen Unterlagen (nachfolgend „Leistungen“ oder „Werke“ genannt) dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Before9 weder im Original noch bei Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung außerhalb des Auftrags, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Before9 eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
 
 

8. Farben und Bildmuster/Abbildungen


(1) Before9 weist darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z.B. Papier, Stoffe, Folien, Banner u. a.) abweichen. Bei Farbabweichungen ist die Rückgabe bzw. der Umtausch ausgeschlossen.

(2) Dieses ist in der gesamten Druckindustrie bekannt und der Auftraggeber bestätigt von Before9 diese Kenntnis. Um Missverständnisse zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, vorab gegen Aufpreis ein farbverbindliches Muster (Proof) zu bestellen.
 
 
9. Kündigung

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Before9 jederzeit zu kündigen.

(2) Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung eines angemessenen Honorars, welches die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen vergütet.

(3) Sofern der Auftraggeber vor Beginn des Auftrags (Auftragsvolumen mindestens 1 Woche) vom Auftrag zurücktritt bzw. absagt, ist Before9 berechtigt nachfolgende Prozentsätze der Vergütung als Stornogebühr zu verlangen:
bis 1 Monat vor Beginn des Auftrages 20%
ab 1 Monat bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrages bzw. 30 %
ab 2 Wochen bis eine Woche vor Beginn des Auftrages 40 %
ab 1 Woche vor Beginn des Auftrags 50 %

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.
 

10. Gewährleistung und Schadenersatz


(1) Before9 verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Der Auftraggeber hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch Before9] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Schadenersatz zu. Der Auftraggeber erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen Before9 der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

(3) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Before9 beruhen.
 
 
11. Haftungsausschluss

(1) Before9 wird die vom Auftraggeber übertragenen Arbeiten mit fachlicher Sorgfalt, Kreativität und bestem Wissen durchführen.

(2) Before9 haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

(3) Der Höhe nach ist die Haftung von Before9 beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und voraussehbaren Schäden, die bei Auftragserteilung oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Before9 haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

(4) Die Haftung erlischt, wenn der Auftraggeber oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der durch Before9 erbrachte Leistung vorgenommen hat.

(5) Before9 übernimmt keine Haftung für eine wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und erbrachten Leistungen. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Leistungen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Before9 wird jedoch auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden.

(6) Der Auftraggeber stellt Before9 von Ansprüchen Dritter frei, sofern Before9 auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie ihm ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.

(7) In keinem Fall haftet Before9 wegen der in den Leitungen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Before9 haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, Schriften, Bildmaterial etc.

(8) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Before9 übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Before9 im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
 
 

12. Abnahme


(1) Der Auftraggeber wird den Erhalt der Leistung schriftlich bestätigen und nach erfolgreicher Abnahmeprüfung schriftlich die Abnahme erklären.

(2) Mit der Abnahme bzw. Genehmigung der Leistungen bzw. Teilleistungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen entfällt jede Haftung von Before9.

(3) Die Dauer der Abnahmeprüfung beträgt max. 3 Werktage nach Übermittlung an den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Before9 unverzüglich, nach Abschluss der Abnahmeprüfung, schriftlich in Form einer Korrekturliste Mitteilung zu machen, sofern während der Prüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen aufgetreten sind.

(4) Danach gilt die Leistung als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werks.

(5) Before9 wird die Beseitigung der Mängel nach Erhalt der Korrekturliste vornehmen und dem Auftraggeber ein neues bzw. überarbeitetes Werk zur Überprüfung zusenden. Sind die Mängel beseitigt und keine Neuen hinzugekommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich nach erfolgter Prüfung, spätestens jedoch nach 3 Werktagen, die Abnahme bzw. die Fehlerfreiheit zu erklären. Erklärt der Auftraggeber binnen der vorgenannten Frist weder, dass neue Mängel aufgetreten sind, noch dass er das Werk als vertragsgemäß abnimmt bzw. als fehlerfrei erklärt, so gilt die Abnahme bzw. die Erklärung der Fehlerfreiheit mit Ablauf der Frist als erklärt.

(6) Die vorgenannten Fristen gelten auch für den Fall, dass nach Ausführung von Korrekturen neue Mängel aufgetreten sind, die das ursprüngliche Werk nicht enthielt.
 
 
13. Herausgabe von Daten

(1) Before9 ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Before9 Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

(2) Hat Before9 dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Before9 verändert werden.

(3) Die Gefahr des Verlusts von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

(4) Before9 haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Für Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen übernimmt Before9 keine Haftung.
 
 

14. Datenschutz


(1) Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch Before9 auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch Before9 selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von Before9 an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

(4) Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Before9 ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
 
 
15. Werbung/Referenz/ Unterlagen

(1) Before9 ist jederzeit berechtigt, ab Auftragserteilung die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber gegenüber Dritten als Referenz zu verwenden.

(2) Before9 ist ferner berechtigt, erbrachte Leistungen (z.B. Bilder, Layouts, Treatments, Entwürfe, Fotos, Texte) für Eigenwerbung zu Akquisezwecken etwa im Rahmen von Referenzlisten, Internetveröffentlichungen, bei Ausschreibungen etc. zu verwenden. Dieses beinhaltet auch das Recht zur Verwendung des Namens des Auftraggebers und dessen Logo auf der Website von Before9. Before9 ist ferner berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu nutzen, sofern der Auftraggeber diese selbst nicht nutzt.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet Before9 bei etwaigen erhaltenen Auszeichnungen und Preisen und in Pressemeldungen zu nennen.

(4) Zur Verfügung gestellte Unterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung durch Before9 endet 3 Monate nach Ablauf des Auftrages.

(5) Before9 selbst ferner ebenfalls berechtigt, nach Veröffentlichung eine Pressemeldungen insbesondere bei der Fachpresse zu den jeweiligen Aufträgen / Projekten zu machen.
 
 

16. Schlussbestimmungen


(1) Zwischen dem Auftraggeber und Before9 gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Hamburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche zwischen dem Auftraggeber und Before9 aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, soweit der Auftraggeber ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

Before 9 Productions GmbH
Gerhofstrasse 40
20354 Hamburg

Before 9 Productions GmbH
Gerhofstrasse 40
20354 Hamburg

Before 9 Productions GmbH
Gerhofstrasse 40
20354 Hamburg

Before 9 Productions GmbH
Gerhofstrasse 40
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T: +49 - 40 - 350 177 - 90
F: +49 - 40 - 350 177 - 92

T: +49 - 40 - 350 177 - 90
F: +49 - 40 - 350 177 - 92

T: +49 - 40 - 350 177 - 90
F: +49 - 40 - 350 177 - 92